
Medizinische
Satteltechnik
Sachverständigenbüro Küpper
Sattelpassform
und
pathologische Befunde
im Zusammenhang
Die fachliche Überprüfung klärt im Wesentlichen zwei Fragen:
Passt der Sattel dem Pferd — und gibt es erkennbare Hinweise auf muskuloskelettale Pathologien, die Verhalten, Bewegung oder Sattellage beeinflussen können?
Dabei geht es nicht um eine vorschnelle Zuordnung, sondern um die Unterscheidung möglicher Zusammenhänge:
Ist der Sattel selbst problematisch, liegt ein körperlicher Befund im Vordergrund, oder hat sich die Sattellage infolge einer Veränderung am Pferd verändert?


Berücksichtigt werden können unter anderem Hinweise auf traumatische oder strukturelle Veränderungen im Bereich des Bewegungsapparates, etwa an Rippen, Muskulatur, Wirbelsäule, Becken oder angrenzenden Strukturen.
Die Überprüfung der Sattelpassform erfolgt vorrangig mittels elektronischer Satteldruckmessung und wird durch haptische sowie optische Beurteilung ergänzt. Muskuloskelettale Befunde können, soweit fachlich angezeigt, durch bildgebende Verfahren wie Ultraschall erhoben und dokumentiert werden.
Für wen ist eine fachliche Überprüfung sinnvoll?
Wenn Sattelprobleme, Bewegungsauffälligkeiten oder widersprüchliche Einschätzungen im Raum stehen, kann eine neutrale fachliche Überprüfung helfen, Sattelpassform und mögliche körperliche Befunde nachvollziehbar einzuordnen.
Pferdebesitzer
Wenn Sattelprobleme, Abwehrverhalten, Lahmheiten oder Veränderungen im Bewegungsverhalten auftreten und unklar ist, ob der Sattel, ein körperlicher Befund oder beides eine Rolle spielt.
Tierärzte und Therapeuten
Wenn eine fachliche Einschätzung zur Schnittstelle zwischen Sattelpassform, Bewegungsapparat und vorhandenen Befunden gewünscht ist.
Sattler
Wenn trotz fachgerechter Anpassung Beschwerden, Zweifel oder Konflikte bestehen und eine neutrale, befundorientierte Einordnung helfen kann.
Rechtsanwälte und Gerichte
Wenn sattelbezogene Fragestellungen, Befunde oder mögliche Ursache-Folge-Zusammenhänge fachlich nachvollziehbar dargestellt werden sollen.
Leistungen im Überblick
Nicht jede Fragestellung erfordert ein Gutachten. Je nach Anlass kann die fachliche Überprüfung als Sattelpassformüberprüfung, Zweitmeinung, Befunderhebung, Stellungnahme oder Gutachten erfolgen.

Sattelpassformüberprüfung
Überprüfung der Sattellage, Auflage, Balance und Passform im Zusammenhang mit Pferd, Bewegung und aktueller Fragestellung.

Elektronische Satteldruckmessung
Die Sattelpassform wird vorrangig mittels elektronischer Satteldruckmessung überprüft und durch haptische sowie optische Beurteilung ergänzt.

MSK-Befunderhebung
Erfassung und Dokumentation erkennbarer muskuloskelettaler Befunde, soweit diese für die Fragestellung fachlich relevant sind.

Ultraschall / Bildgebung
Bildgebende Verfahren wie Ultraschall können eingesetzt werden, wenn pathologische Befunde im Bewegungsapparat fachlich weiter eingeordnet oder dokumentiert werden sollen.

Fachliche Zweitmeinung
Für Pferdebesitzer, Therapeuten, Tierärzte oder Sattler, wenn eine neutrale Einordnung an der Schnittstelle zwischen Sattel und Bewegungsapparat gewünscht ist.

Fachliche Einschätzung und Bewertung
Je nach Auftrag kann das Ergebnis mündlich erläutert, schriftlich zusammengefasst oder als fachliche Stellungnahme bzw. Gutachten ausgearbeitet werden.
Ablauf der fachlichen Überprüfung
Der Umfang richtet sich nach Anlass, Fragestellung und Ziel der Beauftragung. Nicht jede Überprüfung muss als Gutachten erfolgen.

Unterlagen und Vorgeschichte
Vorhandene Befunde, Fotos, Videos, Sattelinformationen oder frühere Einschätzungen können in die Vorbereitung einbezogen werden.
Untersuchung und Messung
Die Sattelpassform wird vorrangig mittels elektronischer Satteldruckmessung überprüft. Je nach Fragestellung können haptische, optische und bildgebende Befunde hinzukommen.
Fachliche Einordnung
Die erhobenen Befunde werden im Zusammenhang betrachtet: Sattel, Pferd, Bewegungsapparat und mögliche Ursache-Folge-Beziehungen.
Ergebnis je nach Auftrag
Das Ergebnis kann mündlich erläutert, schriftlich zusammengefasst oder als fachliche Einschätzung, Stellungnahme bzw. Gutachten ausgearbeitet werden.
Anlass klären
Zunächst wird besprochen, worum es geht:
Sattelpassform, Abwehrverhalten, Taktunreinheit, Traumafolge, widersprüchliche Einschätzungen oder eine rechtliche Fragestellung.

Internationale Tätigkeit mit folgenden Einschränkungen
Deutschland
regelmäßig · mit und ohne gerichtlichen Kontext
Fachliche Überprüfungen, Einschätzungen und Bewertungen erfolgen deutschlandweit. Gutachten zur Verwendung in einem Rechtsstreit werden grundsätzlich nur erstellt, wenn der Gerichtsstand in Deutschland liegt.
Europa, Schweiz und Großbritannien
regelmäßig · ohne gerichtlichen Kontext
Fachliche Überprüfungen, Einschätzungen und Bewertungen erfolgen regelmäßig in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, der Schweiz, Österreich sowie in Norditalien und Nordfrankreich. Weitere europäische Einsatzorte sowie Großbritannien sind nach individueller Abstimmung möglich.
International
nach Abstimmung · ohne gerichtlichen Kontext
Außerhalb Europas, der Schweiz und Großbritanniens sind fachliche Überprüfungen oder Einschätzungen nach individueller Abstimmung möglich. Gutachten mit beabsichtigter Verwendung in einem Rechtsstreit werden außerhalb Deutschlands nur in Ausnahmefällen und in enger Abstimmung mit der jeweiligen Rechtsvertretung übernommen.
Qualifikation und Arbeitsweise
Sachverständige für medizinische Satteltechnik
- Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Dipl. Equine Osteopath EDO
- über 25 Jahre praktische Erfahrung mit Sattelpassformen und Spezialisierung auf Westernsättel
- fachlicher Hintergrund im Bereich Bewegungsapparat / MSK / Sonographie
- befundorientierte Arbeitsweise
- klare Trennung von Beobachtung, Befund, Einordnung und Schlussfolgerung

Hinweise zur Sachverständigentätigkeit
Medizinische Satteltechnik
Die Tätigkeit des Sachverständigenbüro Küpper für medizinische Satteltechnik | Birgit Küpper umfasst die fachliche Überprüfung, Dokumentation und Einordnung von Sattelpassform, sattelbezogenen Fragestellungen und möglichen Zusammenhängen zum Bewegungsapparat des Pferdes.
Die Tätigkeit ersetzt keine tierärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung. Sie stellt auch keine Rechtsberatung dar.
Im Rahmen der sachverständigen Tätigkeit werden Befunde, Beobachtungen und fachliche Zusammenhänge befundorientiert erfasst und eingeordnet. Eine Diagnose, eine Heilbehandlung, ein Heilversprechen oder eine Erfolgsgarantie sind damit nicht verbunden.
Je nach Anlass und Auftrag kann die Tätigkeit als Beratung, fachliche Einschätzung, schriftliche Stellungnahme oder Gutachten erfolgen. Umfang, Ziel und Verwertbarkeit der jeweiligen Leistung hängen vom konkreten Auftrag, der Fragestellung und den zur Verfügung stehenden Unterlagen bzw. Untersuchungsmöglichkeiten ab.
Rechtliche Bewertungen bleiben ausschließlich entsprechend qualifizierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten. Tierärztliche Diagnosen und Behandlungen bleiben Tierärztinnen und Tierärzten vorbehalten.
